Strukturierte Zahnmedizin für Pflegeeinrichtungen

Wir gemeinsam —
aus Verantwortung

Gemeinsam implementieren wir einen mundgesundheitlichen Standard, der Pflegeprozesse erleichtert, Ihr Team entlastet und die Lebensqualität Ihrer Bewohner steigert.

Behandlung in
Ihrer Einrichtung

Wegfall von Außer-Haus-Besuchen und damit Entstörung des Pflegealltags.

Expertenstandard:
Mundgesundheit

Vermeidung von Notfallsituationen sowie positive Beeinflussung des allgemeinen Gesundheits­zustandes.

Verwaltungs­aufwand
minimieren

Entlastung der Pflegeteams durch reibungslose Integration in die Pflegeprozesse.

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Zahnmedizin, die etwas bewegt

Wir schaffen Mundgesundheit und damit Lebensqualität für mobilitätsbeeinträchtigte und pflegebedürftige Menschen in stationärer Betreuung durch ein eigens entwickeltes Konzept der strukturierten, mobilen zahnmedizinischen Vorsorge und Behandlung.

In kürzester Zeit errichten wir in Ihrer Pflegeeinrichtung eine kleine mobile Zahnarztpraxis, um Ihre Bewohner im eigenen Zimmer oder im Rollstuhl behandeln zu können.

3 Standorte

Und weitere folgen

Um noch mehr Menschen in Pflegeeinrichtungen und vor Ort zu erreichen, ist es unser Ziel, das DENTagil-Konzept weiter auszubauen und flächendeckend deutschlandweit anzubieten.

Favicon für DENTagil mobile Zahnärzte vor Ort
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Zertifiziertes Qualitätsmanagement

DIN EN ISO 9001

Akademische Lehrpraxis

Für Ihr optimales Pflegeangebot

Für Ihr exzellentes Pflegeangebot

Aus Verantwortung wird Exzellenz

Nicht zuletzt durch den Expertenstandard Mundgesundheit sind Sie als Betreiber einer Pflegeeinrichtung für einen kontinuierlichen und einheitlichen Mundpflegeprozess verantwortlich.

Optimieren Sie gemeinsam mit uns Ihr Pflegeangebot. Wir gewährleisten als Ihr verlässlicher Partner sowohl Qualität als auch Kontinuität, die sich für alle Beteiligten spürbar bemerkbar macht.

DIE Vorteile unseres Konzepts

Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen

Die Rahmenvereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen nach § 119 b SGB V ist im April 2014 in Kraft getreten. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben seither die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Diese Regelungen wurden im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) in § 119b SGB V angepasst. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind seit dem 1. Januar 2019 zum Abschluss von Kooperationsverträgen mit dafür geeigneten vertragszahnärztlichen Leistungserbringern verpflichtet.

§

Ein wegweisendes Konzept

Mobiles Behandlungsspektrum

Umfassende Behandlungsmöglichkeiten

Mit unserer mobilen Behandlungseinheit, einem tragbaren Röntgengerät sowie Koffern mit üblichem zahnärztlichen Instrumentarium und Materialien sind wir bestens ausgerüstet, um Ihren Bewohnern eine umfassende Behandlung zu ermöglichen:

Umfangreiches Behandlungsspektrum

Gut vorbereitet

Unseren Patient*innen wird unser Besuch angekündigt, sodass sie und ihre Angehörigen bzw. die Pflegeeinrichtung sich darauf einstellen können. Dies gewährleistet uns einen reibungslosen Besuchstag.

Bei chirurgischen Eingriffen werden bzgl. Medikation und Allgemeinzustand, Konsile bei behandelnden Hausärzten eingeholt. Auch für Bereiche, die wir in unserer Praxis nicht abdecken können (z.B. Kieferchirurgie, Kieferorthopädie, Implantologie), arbeiten wir eng mit fachspezialisierten Zahnärzten, Ärzten sowie Heilpraktikern und Physiotherapeuten zusammen.

40+

Pflegeeinrichtungen vertrauen uns bereits

Um noch mehr Menschen in Pflegeeinrichtungen und vor Ort zu erreichen, ist es unser Ziel, das DENTagil-Konzept weiter auszubauen und flächendeckend deutschlandweit anzubieten.

Jetzt mehr über eine Potenzielle Zusammenarbeit erfahren. Wir freuen uns auf Sie!